Lisa Altmann

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 Lisa Altmann
Braitner Straße 47/1/8
2500 Baden
Österreich

1. Geltung und Vertragsabschluss

1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Lisa Altmann (im Folgenden „Agentur“) und dem Kunden, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sie gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern (B2B).

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB. Abweichungen oder ergänzende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich von der Agentur bestätigt wurden.

1.3 Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch bei Kenntnis ausdrücklich abgelehnt, sofern sie nicht schriftlich zugestimmt wurden.

1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widersprochen wird. Auf diese Folge wird der Kunde in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen. Eine Zustimmung gilt nicht bei Änderungen wesentlicher Leistungsinhalte oder Entgelte.

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich zulässige, dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Regelung zu ersetzen.

1.6 Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

2. Social Media Kanäle

2.1 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Social-Media-Plattformen (z.B. Facebook, Instagram) Werbeinhalte jederzeit ablehnen oder entfernen können. Die Agentur hat darauf keinen Einfluss.

2.2 Die Agentur bemüht sich, die Leistungen nach bestem Wissen unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen der Plattformen zu erbringen, übernimmt jedoch keine Garantie dafür, dass die Kampagnen oder Inhalte jederzeit verfügbar sind oder nicht entfernt werden.

2.3 Der Kunde akzeptiert dieses Risiko mit Auftragserteilung.

3. Konzept- und Ideenschutz

3.1 Kommt die Agentur vor Vertragsabschluss einem Auftrag zur Konzepterstellung nach („Pitching-Vertrag“), gelten diese AGB auch dafür.

3.2 Der Kunde erkennt an, dass die Agentur bereits vor Vertragsschluss kostenintensive Vorleistungen erbringt.

3.3 Konzepte sind urheberrechtlich geschützt, insbesondere jene Teile, die Werkhöhe erreichen.

3.4 Darüber hinaus sind charakteristische kreative Ideen (auch ohne Werkhöhe), wie Werbeslogans oder Grafiken, durch diese Vereinbarung geschützt und dürfen ohne Zustimmung der Agentur nicht verwendet werden.

3.5 Der Kunde verpflichtet sich, diese Ideen außerhalb eines späteren Vertrages nicht wirtschaftlich zu verwerten oder weiterzugeben.

3.6 Sollte der Kunde nachweisen können, dass er die Idee bereits vor der Präsentation kannte, hat er dies innerhalb von 14 Tagen schriftlich mit Belegen der Agentur mitzuteilen.

3.7 Im Zweifel gilt die Idee als neu und eine Verwendung verpflichtet zur Vergütung der Agentur.

3.8 Der Kunde kann sich durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung (zzgl. 20 % USt) von dieser Verpflichtung befreien.

4. Leistungsumfang, Mitwirkungspflichten

4.1 Der Leistungsumfang ergibt sich aus Vertrag, Auftragsbestätigung und Briefingprotokoll. Änderungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Agentur.

4.2 Vorentwürfe, Skizzen, Entwürfe etc. sind vom Kunden innerhalb von 3 Werktagen zu prüfen und freizugeben. Bei Nichtreaktion gelten diese als genehmigt.

4.3 Der Kunde stellt alle notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung und informiert über relevante Änderungen unverzüglich. Kosten und Verzögerungen durch unrichtige oder fehlende Angaben trägt der Kunde.

4.4 Der Kunde garantiert, dass alle bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind und für den vorgesehenen Zweck genutzt werden dürfen. Im Falle von Rechtsverletzungen stellt der Kunde die Agentur schad- und klaglos, inklusive Übernahme sämtlicher Kosten und rechtlicher Vertretung.

5. Fremdleistungen / Dritte

5.1 Die Agentur darf Dritte als Erfüllungsgehilfen einsetzen oder Fremdleistungen beauftragen.

5.2 Die Beauftragung erfolgt im eigenen Namen der Agentur oder im Namen des Kunden nach vorheriger Information.

5.3 Verpflichtungen gegenüber Dritten, die auch nach Vertragsende fortbestehen, sind vom Kunden zu übernehmen.

6. Termine

6.1 Liefer- und Leistungsfristen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.

6.2 Verzögerungen durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse verlängern die Fristen entsprechend. Dauern solche Verzögerungen länger als zwei Monate, sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt.

6.3 Kommt die Agentur in Verzug, kann der Kunde erst nach schriftlicher Nachfristsetzung von mind. 14 Tagen und fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

7. Vorzeitige Auflösung

7.1 Die Agentur kann den Vertrag aus wichtigem Grund sofort kündigen, insbesondere wenn:
a) Die Leistungserbringung vom Kunden zu vertreten unmöglich ist oder trotz Nachfrist nicht erfolgt;
b) Der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung mit Nachfrist weiterhin wesentliche Vertragspflichten verletzt, insbesondere Zahlungsverzug oder Mitwirkungspflichten;
c) berechtigte Bonitätsbedenken bestehen und keine Sicherheiten/Vorauszahlungen erbracht werden.

7.2 Der Kunde kann den Vertrag aus wichtigem Grund ebenfalls ohne Nachfrist kündigen, wenn die Agentur trotz Abmahnung mit angemessener Nachfrist wesentliche Pflichten verletzt.

8. Honorar

8.1 Das Honorar wird grundsätzlich vor Beginn der Leistungserbringung in voller Höhe fällig, um einen reibungslosen Ablauf aller Arbeiten sicherzustellen. Die Agentur ist berechtigt, Leistungen bis zum Eingang der Zahlung zurückzuhalten.

8.2 Das Honorar versteht sich als Nettobetrag ohne Umsatzsteuer, da die Agentur Kleinunternehmerin im Sinne von § 6 Abs. 1 Z 27 UStG ist und daher keine Umsatzsteuer berechnet wird.

8.3 Es werden überwiegend Paketleistungen angeboten, die ein definiertes Leistungsspektrum und einen bestimmten Umfang (z. B. Arbeitsstunden, Anzahl Korrekturschleifen) umfassen. Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, insbesondere zusätzliche Arbeitsstunden oder weitere Korrekturschleifen, werden gesondert und zusätzlich in Rechnung gestellt.

8.4 Nicht im Honorar enthaltene Barauslagen und sonstige Auslagen sind ebenfalls vom Kunden gesondert zu vergüten.

8.5 Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Überschreitungen bis 15 % bedürfen keiner gesonderten Zustimmung. Bei Überschreitungen darüber informiert die Agentur den Kunden und die Zustimmung gilt als erteilt, wenn nicht innerhalb von 3 Werktagen schriftlich widersprochen wird und eine kostengünstigere Alternative vorgeschlagen wird.

8.6 Bei Abbruch oder einseitiger Änderung durch den Kunden ohne Einbindung der Agentur sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten. Bei unbegründetem Abbruch ist das gesamte Honorar zu zahlen.

9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

9.1 Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.

9.2 Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte. Der Kunde trägt Mahn- und Inkassokosten, mindestens € 20,00 je Mahnung.

9.3 Bei Zahlungsverzug kann die Agentur andere Leistungen sofort fällig stellen und die Leistung bis zur Begleichung zurückhalten.

9.4 Ratenzahlungen werden bei Zahlungsverzug des Kunden sofort zur Gesamtschuld fällig (Terminverlust).

9.5 Aufrechnung ist nur mit schriftlich anerkannten oder gerichtlich festgestellten Forderungen zulässig.

9.6 Die gelieferten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.

10. Eigentums- und Nutzungsrechte

10.1 Sämtliche Leistungen und Unterlagen der Agentur bleiben Eigentum der Agentur und sind auf Verlangen zurückzugeben.

10.2 Der Kunde erwirbt mit vollständiger Zahlung das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck und Gebiet (standardmäßig Österreich). Vor vollständiger Zahlung ist jede Nutzung ein widerrufliches Leihverhältnis.

10.3 Änderungen oder Weiterverarbeitungen der Leistungen durch den Kunden oder Dritte sind nur mit Zustimmung der Agentur zulässig. Herausgabe offener Dateien ist nicht geschuldet.

10.4 Für Nutzungen über den vereinbarten Zweck hinaus ist eine gesonderte Zustimmung und Vergütung erforderlich.

10.5 Nach Vertragsende stehen der Agentur für die Nutzung ihrer Leistungen anteilige Nutzungsvergütungen für bis zu drei Jahre zu (Jahr 1: volle Vergütung, Jahr 2: 50 %, Jahr 3: 25 %). Danach endet die Vergütungspflicht.

10.6 Bei widerrechtlicher Nutzung haftet der Kunde mit dem Doppelten des üblichen Honorars.

11. Kennzeichnung und Referenzen

11.1 Die Agentur darf auf allen Werbemitteln und bei Werbemaßnahmen auf ihre Urheberschaft und Beteiligung hinweisen.

11.2 Die Agentur ist berechtigt, die Geschäftsbeziehung mit dem Kunden als Referenz, z.B. auf der eigenen Webseite, mit dessen Logo und Namen zu nennen, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.

12. Datenschutz

12.1 Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen (DSGVO, DSG).

12.2 Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit dies zur Erfüllung des Vertrags und zur Wahrung berechtigter Interessen der Agentur erforderlich ist.

12.3 Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit und Widerspruch gegen die Verarbeitung.

12.4 Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der gesonderten Datenschutzerklärung der Agentur enthalten, die dem Kunden auf Wunsch jederzeit zugänglich gemacht wird.

13. Nutzungsrechte zur Eigenwerbung der Agentur

13.1 Die Agentur ist berechtigt, erbrachte Leistungen, insbesondere gestaltete Inhalte und Kampagnen, als Referenz auf ihren eigenen Kanälen (Website, Social Media etc.) zu präsentieren.

13.2 Dies umfasst auch die Nutzung von Namen, Logos und Abbildungen des Kunden, soweit diese für die Präsentation der Arbeiten erforderlich sind.

13.3 Der Kunde kann der Nutzung aus wichtigen Gründen schriftlich widersprechen.

14. Gewährleistung

14.1 Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb 8 Tagen nach Leistungserbringung bzw. Entdeckung schriftlich mitzuteilen, andernfalls gilt die Leistung als genehmigt.

14.2 Bei berechtigten Mängelrügen ist die Agentur zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet. Die Agentur kann Nachbesserung ablehnen, wenn diese unmöglich oder unverhältnismäßig aufwendig ist.

14.3 Der Kunde ist selbst für die rechtliche Prüfung der Leistung verantwortlich. Die Agentur führt nur eine Grobprüfung durch und haftet nicht bei leichten Fahrlässigkeiten oder Fehlern, die durch Kundenangaben verursacht wurden.

14.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Zahlungen dürfen nicht wegen Mängeln zurückgehalten werden.

15. Haftung

15.1 Die Haftung der Agentur und ihrer Erfüllungsgehilfen für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden etc.

15.2 Die Agentur haftet nicht für Ansprüche Dritter gegen den Kunden aufgrund der Leistung, sofern sie ihre Hinweispflichten erfüllt hat. Der Kunde hält die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos.

15.3 Schadenersatzansprüche verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis, spätestens aber nach 3 Jahren. Die Haftung ist auf den Netto-Auftragswert begrenzt.

16. Anzuwendendes Recht

16.1 Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und dessen Verweisungsnormen.

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand

17.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Die Gefahr bei Versand geht mit Übergabe an den Versanddienstleister auf den Kunden über.

17.2 Gerichtsstand ist der sachlich zuständige Gerichtssitz der Agentur. Die Agentur darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand klagen.

17.3 Zur besseren Lesbarkeit wird in den AGB ausschließlich die männliche Form verwendet; gemeint sind immer alle Geschlechter.

Bestätigung

Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, die AGB gelesen und verstanden zu haben und akzeptiert diese als Grundlage des Vertragsverhältnisses.

Ort, Datum: ...........................................

Unterschrift Kunde: ....................................